Generalversammlung

Die Generalversammlung besteht aus allen Firmen- und Institutsmitgliedern der EHEDG ohne die Einzelmitglieder.

Die einzige Aufgabe der Generalversammlung ist die Wahl des Präsidenten, des Vizepräsidenten, des Schriftführers, des Schatzmeisters und die Mitglieder des Beirates. Wahlen durch die Generalversammlung finden alle zwei (2) Jahre statt.