Stiftungsrat
Der Stiftungsrat besteht aus mindestens drei Mitgliedern, die von der Generalversammlung für eine Amtszeit von höchstens vier (4) Jahren gewählt werden und für höchstens eine (1) Amtszeit wiedergewählt werden können. Die Mitglieder sind der Präsident, der die EHEDG formell vertritt, der Vizepräsident, der Sekretär und der Schatzmeister, wobei eine Person die beiden letztgenannten Ämter gleichzeitig ausüben kann.
Der Stiftungsrat ist mit der Leitung der Stiftung sowie der Durchführung seiner Beschlüsse beauftragt und vertritt die EHEDG gerichtlich und außergerichtlich.
Stiftungsrat ab 01/2023:
Präsident Hein Timmerman | Vicepräsident Dr. Patrick Wouters | Schatzmeisterin & Sekretärin Matilda Freund |